Die zwei entscheidenden Fragen

Sektor und Größe — in dieser Reihenfolge.

NIS2 legt zwei Kriterien fest, die kumulativ erfüllt sein müssen: Das Unternehmen muss in einem der 18 regulierten Sektoren tätig sein — und eine bestimmte Größe erreichen. Wer beides erfüllt, fällt in den direkten Anwendungsbereich. Einzelne Kategorien (z. B. DNS-Anbieter, Vertrauensdiensteanbieter, bestimmte öffentliche Stellen) fallen unabhängig von der Größe darunter.

Wesentlich oder wichtig

Zwei Kategorien, unterschiedliche Konsequenzen.

NIS2 unterscheidet zwischen wesentlichen Einrichtungen (Anhang I, große Unternehmen: ≥ 250 Mitarbeitende oder ≥ 50 Mio. EUR Jahresumsatz) und wichtigen Einrichtungen (Anhänge I und II, mittlere Unternehmen: ≥ 50 Mitarbeitende oder ≥ 10 Mio. EUR Umsatz). Wesentliche Einrichtungen unterliegen strengerer Aufsicht und höheren Bußgeldern. Die inhaltlichen Anforderungen — Risikomanagement, Meldepflichten, Governance — sind in beiden Fällen vergleichbar.

NIS2-Sektoren

Die 18 regulierten Sektoren.

Anhang I umfasst die wesentlichen, Anhang II die wichtigen Sektoren. Tätigkeiten in einem dieser Bereiche sind das erste Prüfkriterium.

Anhang I — Wesentliche Sektoren

  • Energie (Strom, Gas, Öl, Wärme, Wasserstoff)
  • Verkehr (Luft, Schiene, Wasser, Straße)
  • Bankwesen
  • Finanzmarktinfrastrukturen
  • Gesundheit
  • Trinkwasser
  • Abwasser
  • Digitale Infrastruktur (DNS, Cloud, Rechenzentren, CDN, Vertrauensdienste)
  • IKT-Dienste-Management (MSP, MSSP)
  • Öffentliche Verwaltung
  • Weltraum

Anhang II — Wichtige Sektoren

  • Post- und Kurierdienste
  • Abfallbewirtschaftung
  • Chemikalien
  • Lebensmittel
  • Verarbeitendes Gewerbe (Medizinprodukte, Elektronik, Maschinen, Fahrzeuge)
  • Digitale Dienste (Marktplätze, Suchmaschinen, soziale Netzwerke)
  • Forschung

Lieferkette

Auch ohne direkten NIS2-Scope in der Pflicht.

Unternehmen, die direkt unter NIS2 fallen, sind verpflichtet, Sicherheitsanforderungen an ihre Lieferkette weiterzugeben. In der Praxis bedeutet das: Lieferantenfragebögen zur Informationssicherheit, vertragliche Sicherheitsklauseln, Auditrechte — auch gegenüber Dienstleistern, Softwareanbietern und Subunternehmern, die selbst nicht unter NIS2 fallen. Wer in Lieferketten eingebunden ist, sollte seinen Status kennen — und vorbereitet sein.

Nächste Schritte

Wenn Sie betroffen sind — oder es vermuten.

Eine belastbare Betroffenheitseinschätzung erfordert mehr als eine Checkliste: Sektor-Zuordnungen können unklar sein, Konzernstrukturen verändern die Berechnung, und Lieferkettenpflichten hängen vom konkreten Auftraggeber ab. Wir klären das mit Ihnen — ohne Panik und ohne falsche Entwarnung. Im nächsten Schritt folgen dann GAP-Analyse und Maßnahmenplan.

Häufige Fragen zur NIS2-Betroffenheit

Direkt durch das Gesetz in der Regel nicht — es sei denn, Ihr Unternehmen gehört zu Kategorien, die unabhängig von der Größe in den Scope fallen (z. B. DNS-Anbieter, Vertrauensdiensteanbieter, bestimmte kritische Infrastruktur). Indirekt können Sie trotzdem betroffen sein, wenn Ihre Auftraggeber selbst unter NIS2 fallen und Anforderungen an Ihre Lieferkette stellen.
Wesentliche Einrichtungen sind große Unternehmen (≥ 250 MA oder ≥ 50 Mio. EUR Umsatz) in Anhang-I-Sektoren. Wichtige Einrichtungen sind mittlere Unternehmen (≥ 50 MA oder ≥ 10 Mio. EUR Umsatz) in Anhang-I- oder Anhang-II-Sektoren. Der Unterschied betrifft Aufsichtsintensität und maximale Bußgeldhöhe — die inhaltlichen Pflichten (Risikomanagement, Meldepflichten, Governance) sind vergleichbar.
Nicht direkt durch das Gesetz — aber in der Praxis zunehmend. Unternehmen unter NIS2 sind verpflichtet, Sicherheitsanforderungen in ihrer Lieferkette durchzusetzen. Dienstleister, Softwareanbieter und Subunternehmer geraten so in den indirekten Scope — unabhängig von ihrer eigenen Sektorzugehörigkeit.
NIS2 sieht empfindliche Sanktionen vor: Für wesentliche Einrichtungen bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes, für wichtige Einrichtungen bis zu 7 Millionen Euro oder 1,4 %. Hinzu kommt die persönliche Haftung der Geschäftsführung — explizit Teil der Richtlinie, unabhängig von direktem Verschulden.

Unsicher, ob und wie NIS2 Sie betrifft?

Wir klären das gemeinsam — kostenlos und ohne Verpflichtung.

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